Mitarbeiterin A wird vom Bereichsleiter T, ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, wiederholt bedrängt und mit sexuell anzüglichen Bemerkungen konfrontiert. Die Kollegin Z ist zufällig Zeugin dieses Verhaltens. A beschwert sich mündlich bei der Beschwerdestelle. Z bezeugt diese Aussage schriftlich gegenüber der Beschwerdestelle. Es passiert wochenlang nichts. Die Belästigungen gehen weiter.
Welche Antworten sind korrekt?